Jagdpacht in Nordrhein-Westfalen – Jagdrevier pachten
Münsterland, Sauerland, Eifel oder Niederrhein: Jagdgenossenschaften und private Verpächter aus Nordrhein-Westfalen schreiben ihre Reviere hier aus. Bewerbungsfrist und Pachtbedingungen stehen im Inserat.
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Jagdpacht in NRW – was dich erwartet
In NRW werden die meisten Reviere von Jagdgenossenschaften verpachtet. Daneben gibt es Eigenjagdbezirke größerer Land- und Forstbetriebe. Wegen der hohen Jägerdichte ist die Nachfrage nach Pachtrevieren groß. Gute Reviere werden oft innerhalb der Region weitergegeben, bevor sie öffentlich ausgeschrieben werden.
Reviertypen und Pachtzins
Feldreviere im Münsterland oder am Niederrhein mit Niederwild, Rehwild und Wildgänsen sind anders zu bewerten als Waldreviere mit Rot- und Schwarzwild im Sauerland, im Siegerland oder in der Eifel. Im Arnsberger Wald kommt Sikawild vor. Neben dem Pachtzins spielen vor allem die Wildschäden eine Rolle, besonders in Maisregionen mit viel Schwarzwild.
Rechtlicher Rahmen
Rechtlich gelten das Bundesjagdgesetz und das Landesjagdgesetz NRW (LJG-NRW). Pächter brauchen die Jagdpachtfähigkeit. Zuständig für die Anzeige des schriftlichen Vertrags ist die Untere Jagdbehörde des jeweiligen Kreises bzw. der kreisfreien Stadt. Den Staatswald bewirtschaftet der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Tipps für Pächter
- Sprich vor der Bewerbung mit dem Jagdvorsteher und, wenn möglich, mit dem Vorpächter.
- Frag nach Streckenlisten und Wildschäden der letzten Jahre.
- Prüf die Nähe zu Siedlungen, Straßen und Freizeitwegen. In NRW beeinflussen sie die Bejagung stark.
Häufige Fragen zur Jagdpacht in Nordrhein-Westfalen
Wer verpachtet in NRW Jagdreviere?
Vor allem Jagdgenossenschaften sowie Eigentümer von Eigenjagdbezirken. Landeswälder bejagt in der Regel Wald und Holz NRW selbst.
Bei wem wird der Jagdpachtvertrag angezeigt?
Bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem das Revier liegt.
